09:20 Mit vielen Ohren hört man besser.
Stefan Meierhans
Preisüberwachung PUE

Gemäss Preisüberwachungsgesetz Art. 7 kann jede/r, die/der vermutet, eine Erhöhung oder Beibehaltung eines Preises sei missbräuchlich, dies dem Preisüberwacher schriftlich melden. In der ersten Jahreshälfte sind beim Preisüberwacher auf diese Weise über 1500 Bürgermeldungen eingegangen. Damit hat sich die Zahl der Beschwerden gegenüber der gleichen Zeitperiode im Vorjahr mehr als verdoppelt.

Um dem gesteigerten Informationsbedürfnis unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen, setzt der Preisüberwacher verstärkt auf moderne Kommunikationsmittel. Er gibt über Herausforderungen, Intentionen und erste Erfahrungen als „Ombudsman 2.0“ Auskunft.

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